200715 Kreistagssitzung

Am Mittwoch, den 15.07.2020 fand in Borna die 5. Sitzung des Kreistages im Landkreis Leipzig (LKL) statt.

Die schriftlichen Informationen des Landrates zur Übertragung von Kommunalen Verpflichtungsermächtigungen aus 2019 nach 2020 sowie zum Tätigkeitsbericht der InvestRegionLeipzig GmbH (IRL) wurden zur Kenntnis genommen.

Als neue Leiterin des Umweltamtes wurde Tina König ernannt.

Der Jahresabschluss für das Jahr 2017 wurde, bei Enthaltung durch die AFD, zur Kenntnis genommen.

Aus rechtlichen Gründen wurde die Verwaltungskostensatzung zu Amtshandlungen für weisungsfreien Aufgaben überarbeitet und durch Beschluss bestätigt.

Die Neufassung der Richtwerte für Kosten Unterkunft für Leistungsbezieher nach SGB II und XII wurde mit Wirksamkeit ab 01.07.2020 beschlossen.

Der Beschlussvorlage zur Bedarfsbestätigung und den kommunalen Finanzierungsanteil (10% d.K.) für die Umsetzung einer Brandschutzmaßnahme in Güldengossa wurde zugestimmt.

Für die kommenden zwei Sitzungen im Jahr 2020 wurde durch Beschluss festgelegt, dass die Entscheidung zum Sitzungsort dem Landrat übertragen ist.

Die SPD- Fraktion legte dem Kreistag einen Beschlussantrag zum Thema „Bürgerbeteiligung“ vor. Dabei stand deren Stärkung im Fokus.

„Der Kreistag beauftragt die Landkreisverwaltung des Landkreis Leipzig mit der Erstellung einer Konzeption für eine stärkere Bürgerbeteiligung bei wichtigen Entscheidungen die Landkreisebene betreffend. Diese ist dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen und soll insbesondere eine Liste mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen enthalten.“

In einer Stellungnahme erklärte der Landrat bereits im Vorfeld, dass im bereits eine rege Beteiligung der Bürger im Vorfeld von Entscheidungen gäbe. Beispiele sind Biotonne, ÖPNV/ Lösungen für Regionen (Muldental in Fahrt, Einholung von Bürgermeinungen zum vorliegendem Konzept „Südraumkonzept im ÖPNV“ u.a.), Zukunftswerkstätten und Online-Beteiligungsplattform im März 2019 zum KEK 2030, sowie Vorstellung von Vorhaben des LKL in öffentlichen Stadtratssitzungen der Gemeinden.

Herr KR (Abkürzung für Kreisrat) Jahr/ Frakt.-los, bezeichnete den Antrag als „Alibi- Antrag“ und zitiert die Kreisverwaltung an anderer Stelle mit den Worten „…wir waren bei den Veranstaltungen fast immer unter uns…“. Auf allgemeine Verwunderung traf die abschließende Bemerkung von Herrn Jahr, „… man solle der „indigenen“ (Anmerkung: „eingeborenen“) Bevölkerung diese Kosten bzw. Steuern ersparen…“. Ohnehin seien in der SPD- Fraktion ca. 50% Bürgermeister- dort beginne die Bürgerbeteiligung, was aber in der Praxis nicht erkennbar sei.

Frau KRin Helbig/ CDU wies darauf hin, dass Information und Beteiligung üblich sind und es keinen Sinn macht, dies in ein Konzept zu „pressen“. Die Zeitaufwendungen sind besser und effektiver bei aktiver Gestaltung der Beteiligungsprozesse und Aktivierung der Menschen eingesetzt.

Herr KR Schütze/ SPD ergänzte zum Antrag, dass es nicht um Entscheidungsbefugnisse und deren Aushebelung gehe, sondern im Vorfeld die Bürgermeinungen einzuholen.

Herr KR Fritzsche/ CDU argumentierte, dass die finanziellen Mittel besser investiert sind, wenn man sie für die aktive Gestaltung, z.B. Moderation, Räumlichkeiten, Materialien… einsetzt und nicht in eine weitere Konzeption.

Mit deutlicher Mehrheit wurde der Antrag der SPD- Fraktion vom Kreistag abgelehnt.

Ein weiterer Antrag der SPD betraf die Berufsschulnetzplanung, die Einbeziehung der kommunalen Ebene und die Vorbereitung auf die voraussichtlich noch in diesem Jahr erfolgende Anhörung des Landkreises Leipzig zum Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen.

Der Landrat solle dafür zu sorgen, dass die dem Schulträger vom Kultusministerium vorgelegten Vorschläge den beteiligten Akteuren der Beruflichen Bildung bekannt sind, berechtigte Hinweise und Interessen der beteiligten Akteure aufzunehmen und zu bündeln, um diese in einer dem Kreistag bis zum 31.08.2020 vorzulegenden Stellungnahme an das Kultusministerium des Freistaates Sachsen zu übermitteln, damit diese Hinweise und Interessen in den Abwägungsprozessen zum Entwurf des Teilschulnetzplanes der berufsbildenden Schulen berücksichtigt werden können.

Herr KR M. Kunze/ CDU unterstützte mit der Ergänzung, dass die Beteiligung der Schulträger (LKL) Transparenz und damit Akzeptanz schaffe. Er dankte der SPD- Fraktion für diesen Antrag und sicherte Unterstützung zu.

Mit deutlicher Mehrheit wurde der Antrag angenommen, die AFD stimmte dagegen.

Ein Weiterer Antrag, eingereicht von der AFD- Fraktion des KT, hatte eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung zum Inhalt. Konkret wurde darin hauptsächlich darauf abgestellt, die Entsorgung von Bio- und Grüngut so neu zu regeln, dass zur alten Fassung der Abfallwirtschaftssatzung zurück gerudert wird, d.h. Abschaffung der Bio- Tonnen- Pflicht. Da der Antrag wohl seit März vorliegt wird behauptet, der Landrat „sitze das Thema aus“.

KELL und ZAW bräuchten den Bio- und Grünabfall wohl nur, um daraus die Kompostabdeckung für die Deponie Cröbern zu gewinnen. Ein Versuch, durch direkte Ansprache Mitstreiter zu gewinnen ging namentlich als Aufruf an die Fraktion der UWV.

In der dem Antrag anliegenden Stellungnahme der Landkreisverwaltung wird bereits auf gravierende Rechtsfehler verwiesen, die- unabhängig von sachlichen Inhalten, zu einem rechtswidrigen Beschluss führen würden, gegen den dann der Landrat in der Folge in Widerspruch gehen müsste.

Im Zuge der Diskussion lehnte KR M. Kunze/ CDU den Antrag ab; dieser sei eine „Rolle rückwärts“, entbehre jeglicher neuer Erkenntnisse und verstoße vor Allem gegen gesetzliche Regelungen und Vorgaben. Diskussion und Regelungsbedarf räumte er lediglich bezüglich Wohnungsgenossenschaften ein.

KR Runkwitz/ LINKE wies darauf hin, dass der Begriff „Abfall“ eigentlich falsch sei. Es handle sich um Rohstoffe. Er forderte dazu auf, den Antrag abzulehnen.

KR Bischoff/ AFD erklärte, man wolle nicht die Abschaffung, sondern eine andere Art und Weise der zur Verfügungstellung. Eigentlich müsse der Bürger eine Vergütung für seine Bio- Abfälle erhalten.

KR Schruth/ Grüne wies nochmals darauf hin, dass der LKL einer der letzten Landkreise in Deutschland ist, der nun die gesetzlichen Regeln endlich umsetzt. Er selbst habe lange dafür gekämpft.

KRin Lüdtke/ LINKE ging nochmals kurz auf den Rechtsfehler des Antrags ein, dass nämlich die „Rückkehr“ zur alten Satzung/ Fassung 2017 nicht möglich sein kann, weil diese aufgehoben wurde.

KR Krause/ AFD meint, man sei ja nicht gegen die Bio- Tonne, man solle doch aber Vertrauen in die Bürger haben…. Und behauptet, dass bei der KELL „Widersprüche verschwinden…“, ( Anmerkung: gemeint sind hier offenbar Anträge zur Befreiung von der Bio- Tonne wegen Eigenkompostierung)

KR Runkwitz/ LINKE sprich nochmal- nun ausdrücklich als Landwirt, auch was das Vertrauen betrifft…insbesondere wenn auf Feldern immer wieder illegal Ablagerungen von Gartenabfällen vorkommen. Das ist insbesondere mit einer „Freiwilligkeit“ nicht zu unterbinden.

Letztendlich macht Landrat Graichen nochmals die Gesetzeslage deutlich und verweist auf die entsprechenden Vorschriften, gemäß Bundesgesetzgebung. Diese sind umzusetzen!

Die Anlage in Cröbern sortiere schon seit Jahren Restmüll, um Biostoffe zu gewinnen, aber das sei nur unzureichend möglich.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt, wie der Ländliche Raum zu berücksichtigen sei, wie Erlöse, z.B. durch Verstromung von Biogas aus Biomasse, zu erzielen seien.

Dies kann dann bei der nächsten Kalkulation auch zur Gebührensenkung führen.

Er selbst werde den Antrag ablehnen.

Letztendlich wird der Antrag der AFD mehrheitlich bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

CDU/ FDP- Fraktion im Kreistag, Landkreis Leipzig