
SAB - Sachsen hilft sofort
Soforthilfe in der Coronakrise
Wer wird gefördert
- Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR
Nicht gefördert werden
- Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
- Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind
- Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind