Sab Logo

SAB - Sachsen hilft sofort

Soforthilfe in der Coronakrise

Wer wird gefördert

  • Einzelunternehmer (Solo-Selbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz bis zu 1 Mio. EUR

Nicht gefördert werden

  • Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
  • Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind
  • Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind