SAB Bank - Soforthilfe-Zuschuss Bund

Mit dem Soforthilfe-Zuschuss unterstützt der Bund kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe, die aufgrund von Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Pandemie 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind.

Was wird gefördert
Der Soforthilfe-Zuschuss wird als Billigkeitsleistung zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Coronakrise vom Frühjahr 2020 entstanden ist.
Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingraten) zu zahlen (Liquiditätsengpass).

Konditionen
Der Soforthilfe-Zuschuss ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und beträgt, in Abhängigkeit des erklärten Liquiditätsengpasses:
bei bis zu 5,0 Beschäftigten: bis zu 9.000 Euro
bei bis zu 10,0 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro
Die Soforthilfe wird als einmaliger Zuschuss gewährt.

Frist / Dauer
Anträge können bis spätestens 31. Mai 2020 bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gestellt werden. Bitte nutzen Sie dafür die elektronische Antragstellung über das Förderportal.
Alternativ ist auch eine Antragstellung in Papierform möglich.